BLENDA®-POX ist ein kalthärtender 2-Komponenten Epoxylack der anstelle Lösungsmittel Wasser enthält. BLENDA®-POX erfüllt höchste Ansprüche an Hygiene, Dauerhaftigkeit und Abriebfestigkeit und bietet vorzügliche Beständigkeiten gegen eine Vielzahl von Chemikalien, Mineralölen, Treibstoffen, verdünnte Säuren und Laugen, Kalklösungen, usw. BLENDA®-POX ist nicht brennbar, gerucharm und angenehm zu verarbeiten.
H226 | Flüssigkeit und Dampf entzündbar. |
H315 | Achtung! Verursacht Hautreizungen. |
H317 | Achtung! Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
H319 | Achtung! Verursacht schwere Augenreizung. |
H411 | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.. |
EUH205 | Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P103 | Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. |
P210 | Von Hitze, Funken, offener Flamme, heissen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. |
P243 | Massnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. |
P260 | Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. |
P273 | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. |
P280 | Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. |
P302+P352 | BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. |
P305+P351+P338 | BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.. Weiter spülen. |
P333+P313 | Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
P362+P364 | Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. |
P391 | Verschüttete Mengen aufnehmen. |
P403+P235 | Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren. |
P501 | Inhalt/ Behälter … zuführen. |
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Inhalt
Gebinde
Farbe
Stück
EH105505.0200
Härter KNUCHEL 200 g
200 g200 g
Kanisterkanister
transparent
1
EH105505.1000
Härter KNUCHEL 1 kg
1 kg1 kg
Kanisterkanister
transparent
Kein Rückgaberecht weil Extrabeschaffung!
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